KFZ-Zulassung. Ohne Umwege.
Wir betreiben eine eigene Zulassungsstelle direkt in der Kanzlei – Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung. Kein Termin notwendig, einfach vorbeikommen.

Was kostet eine Anmeldung?
Anmeldung mit neuem Kennzeichen
Scheckkarten-Zulassungsschein
Abholservice Wien
Zulassungsscheinduplikat
Ersatz-Pickerl-Plakette
Adressänderung
So läuft die Anmeldung ab
Unterlagen bereithalten
Vorbeikommen oder Abholung buchen
Gebühren bezahlen
Fertig
Was brauche ich je Vorgang?
Anmeldung
- Typenschein
- Lichtbildausweis
- Gültige Versicherungsbestätigung
- Rechnung oder Kaufvertrag bzw. bei Leasing Benützungsüberlassungserklärung
Vertretung / Vollmacht
- Schriftliche Vollmacht
- Alle Fahrzeugdokumente
- Ausweis der bevollmächtigten Person
Namensänderung (z.B. nach Heirat)
- Führerschein · Heiratsurkunde
- Typenschein · Zulassungsschein
Gestohlene / verlorene Kennzeichen
- Typenschein · Zulassungsschein
- Ggf. verbliebene zweite Tafel
- Verlust- od Diebstahlanzeige
Wir kommen zu Ihnen.
- Abholung der Fahrzeugpapiere bei Ihnen zu Hause
- Anmeldung direkt in unserer Zulassungsstelle
- Rückgabe inkl. Kennzeichen und Zulassungsschein
- Außerhalb Wiens auf Anfrage
Abholung Anfragen
Schnell beantwortet.
Die herkömmliche Anmeldung mit neuen Kennzeichen auf Privatperson kostet 270,- Euro. Wird ein Scheckkartenzulassungsschein gewünscht, fallen zusätzlich 31,10 Euro an.
Sämtliche Zulassungsgebühren sind österreichweit einheitlich.
Dies ist natürlich möglich. Wenn Sie Ihre Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen haben, können Sie dennoch überall zulassen; Voraussetzung: eine gültige Versicherungsbestätigung.
Sollten Sie Ihren Zulassungsschein verlieren, so können wir Ihnen ein kostenloses Duplikat ausstellen. Wenn Sie allerdings Ihr Fahrzeuggenehmigungsdokument (Typenschein) verlieren, kann es (aufgrund des Baujahres des KFZ) nötig sein, dass ein Duplikat über den Generalimporteur beantragt werden muss. Im Normalfall ist bei Fahrzeugen ab Baujahr 2007 der Nachdruck der Genehmigungsdaten in der Zulassungsstelle möglich.
Seit 02.10.2017 werden Änderungen im Melderegister (Adresse, Name) AUTOMATISCH an die Zulassungsdatenbank weitergeleitet. Sofern die Adresse im gleichen Verwaltungsbezirk liegt und es sich um ein Privatfahrzeug handelt, ist daher ab sofort keine Anzeige der Adressenänderung in der Zulassungsstelle mehr notwendig. Sollten Sie trotzdem einen geänderten Zulassungsschein wünschen, so können Sie diesen am Folgetag nach Änderung im Melderegister in jeder Zulassungsstelle kostenfrei abholen.
In diesem Fall kommen Sie bitte mit Zulassungsschein und aktuellem Prüfgutachten zu uns. Wir stellen Ihnen eine neue Plakette aus – die Kosten dafür betragen 2,30 Euro.
Nein; Sie können auch jemand Anderen zu uns schicken – es wird dann aber eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Ja. Die Abmeldung eines KFZ ist österreichweit möglich (Kennzeichen kann dann aber NICHT freigehalten werden). Alle anderen Vorgänge aber, wie z.B.: Hinterlegung, Adressänderung, Einschluss ins Wechselkennzeichen; sind nur im jeweiligen Zulassungsbezirk möglich.
In diesem Fall wird Ihre aktuelle Nummer gesperrt, da diese ab dem Zeitpunkt der Anzeige zur Fahndung ausgeschrieben wird.
Sie erhalten daher bei uns neue Kennzeichentafeln zugewiesen.
Für die Zuweisung benötigen wir:
- Typenschein
- Zulassungsschein
- ggf. zweite verbliebene Tafel
- ggf. rote Fahrrad Anhängertafel
Sämtliche Zulassungsgebühren sind direkt bei uns in der Zulassungsstelle zu begleichen. Zahlungsmöglichkeiten: Bar, Bankomat- und Kreditkarte.
Nein. Die Kennzeichen werden strikt der Reihe nach ausgegeben und können daher auch nicht frei gewählt, oder vorab reserviert werden.
Bei folgenden Geschäftsfällen ist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen:
- Anmeldung eines KFZ
- Ausschluss aus dem Wechselkennzeichen auf ein eigenes Kennzeichen
Wenn Sie Ihren Namen z.B. nach einer Hochzeit im Zulassungsschein ändern lassen wollen können Sie dies ohne Termin bei uns erledigen, Sie benötigen dazu:
- Führerschein
- Heiratsurkunde
- Typenschein
- Zulassungsschein
